Die Antworten zu Ihren Fragen.

Der Bürgerstrom Mittelweser ist eine Kooperation der PPG Plan GmbH und ihren Kooperationspartnern mit der QUADRA Energy GmbH. Der Bürgerstrom Mittelweser wird von der QUADRA Energy GmbH geliefert und stammt zu 100 % aus deutschen Windenergieanlagen.

Stromkennzeichnung der QUADRA Energy GmbH nach § 42 EnWG:

Der Bürgerstrom Mittelweser wird Bürgern in den angrenzenden Gemeinden der Windparks Bassum und Hämelhausen angeboten. Die Lieferstelle muss dazu ein privater Haushalt sein und in den folgenden Postleitzahlgebieten liegen:

27211 - Bassum und weitere Gebiete

28857 - Syke und weitere Gebiete

27243 - Harpstedt und weitere Gebiete

27239 - Twistringen und weitere Gebiete

27305 - Brauchhausen-Vilsen, Süstedt und weitere Gebiete

27318 - Hoya, Hoyerhagen und weitere Gebiete

27321 - Thedinghausen und weitere Gebiete

27327 - Schwarme/Martfeld und weitere Gebiete

27330 - Asendorf und weitere Gebiete

27339 - Riede-Felde und weitere Gebiete

27324 - Eystrup, Hämelhausen, Hassel und weitere Gebiete

Der Wechselprozess ist sehr einfach. Prüfen Sie in Ihrem aktuellen Stromliefervertrag zunächst, zu wann Ihr Vertrag gekündigt werden kann und somit ein Wechsel möglich ist. Über den Tarifrechner erhalten Sie nach Eingabe Ihres Jahresverbrauchs und Ihrer PLZ Ihre persönliche Tarifübersicht. Wenn Sie mit den Tarifkonditionen einverstanden sind, starten Sie den Wechselvorgang über den Button „jetzt abschließen“. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten, Informationen zu Ihrer Lieferstelle und den gewünschten Vertragsbeginn (unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Stromliefervertrages) an. Sobald Sie den Prozess über den Button „kostenpflichtig bestellen“ abschließen, wird der gesamte Wechselprozess von ENERCON Erneuerbare Energie GmbH übernommen und durchgeführt. Als Kunde müssen Sie nichts unternehmen und sich nur ein wenig gedulden, bis Sie entsprechende Nachrichten von ENERCON Erneuerbare Energien GmbH erhalten. In der Regel ist der Wechselprozess in wenigen Wochen abgeschlossen.

Der Preis für die Preisbestandteile wie Netzentgelte, EEG-Umlage etc. ist immer bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres gültig.

Warum ist das so?

In aller Regel ändern die Netzbetreiber zum Jahresende die jeweiligen Netzgebühren, die EEG-Umlage wird neu festgelegt, Steuern sowie Gebühren werden angepasst und neue Umlagen werden eingeführt. Da die ENERCON Erneuerbare Energien GmbH diese Kosten nicht planen kann, sehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass zum Jahresende der Tarifpreis überprüft wird. Das muss nicht grundsätzlich nachteilig für den Verbraucher sein, denn die Preisveränderungen können ja auch einmal zugunsten des Verbrauchers ausgehen; beispielsweise, wenn Gebühren gesenkt werden. Mit der Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes zielt der Gesetzgeber darauf ab, dass die EEG-Umlage reduziert wird. Diesen Kostenvorteil werden wir dann an die Verbraucher weitergeben.

Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn keine Kündigung erfolgt.